Nachhaltige Anlageberatung: Berücksichtigung von Umwelt- und sozialen Aspekten
Liebe Kundinnen und Kunden,
mit dieser Erklärung erfüllen wir, Gewinnerkonzepte, unsere Verpflichtung und offenbaren dir, wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte berücksichtigen.
Im Bereich der Vermögensberatung arbeitet Herbert Tiefenthaler als Erfüllungsgehilfen der Wertpapierfirma FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, ansässig in 1140 Wien, Mauerbachstraße 4/3 (www.finanzadmin.at). In diesem Geschäftsbereich verweisen wir auf die dort kommunizierten Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Nachhaltigkeit betrifft uns alle. Es geht um das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so weit wie möglich einzuschränken. Um jetzigen und zukünftigen Generationen Schaden zu ersparen und ihnen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen, sollte all unser Handeln auf diese Ziele ausgerichtet sein.
Nicht nur Staaten, Regierungen und Institutionen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen müssen zu dieser Zielerreichung beitragen.
Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit erlassen, die auch uns als Finanzberater betreffen. Unter dem Kürzel “ESG” werden in diesen Verordnungen drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.
Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und bemühen uns, in enger Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften den rechtlichen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen.
Im Beratungsprozess erheben wir bei jedem Kunden die Frage, ob Nachhaltigkeitskriterien bei Kapitalanlagen in Versicherungsanlageprodukte berücksichtigt werden sollen oder nicht.
Wenn Nachhaltigkeitsaspekte gewünscht werden, stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung. Diese nachhaltigen Finanzinstrumente werden in drei Kategorien unterteilt:
- Kategorie A: Investitionen in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente gemäß der Taxonomieverordnung. Diese Finanzinstrumente leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines Umweltziels, beeinträchtigen keine Umweltziele erheblich und erfüllen bestimmte Mindeststandards im Hinblick auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Unternehmensführung.
Die Taxonomieverordnung nennt sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme
- Kategorie B: Investitionen in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente gemäß der Offenlegungsverordnung. Innerhalb von Kategorie B gibt es zwei Unterkategorien:
- Artikel 8 (auch bekannt als “hellgrün”): Finanzinstrumente, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen.
- Artikel 9 (auch bekannt als “dunkelgrün”): Investitionen in Unternehmen, die explizit diese Nachhaltigkeitsziele verfolgen.
Diese Nachhaltigkeitsaspekte können sich auf einzelne Finanzinstrumente oder das gesamte Portfolio beziehen. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Anforderungen von Artikel 8 oder 9 entspricht, sondern nur zu einem gewissen Mindestanteil.
- Kategorie C: Investitionen in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, jedoch verschiedene nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Bitte beachtet, dass wir bei der Kennzeichnung auf die Angaben der Versicherungsgesellschaften und/oder externer Softwarelieferanten angewiesen sind und daher nicht in der Lage sind, diese Informationen durch eigene Recherchen zu überprüfen.
Diese Nachhaltigkeitsaspekte können sich auf einzelne Finanzinstrumente oder das gesamte Versicherungsprodukt beziehen.
Bei Finanzinstrumenten der Kategorien A und B kann ein bestimmter Mindestanteil bevorzugt werden, während bei Finanzinstrumenten der Kategorie C die Berücksichtigung entweder vorhanden ist oder nicht, jedoch nicht in prozentualen Mindestwerten.
Bitte beachtet, dass wir bei all diesen Angeboten darauf angewiesen sind, dass die Versicherungsgesellschaften entsprechende Auswahlparameter bereitstellen.
Wenn ein Kunde keine Nachhaltigkeitspräferenzen angibt, wird er als “nachhaltigkeitsneutral” eingestuft. Das bedeutet, dass Nachhaltigkeit weder ein Auswahl- noch ein Ausschlusskriterium bei der Empfehlung von beispielsweise kapitalbildenden Lebensversicherungen ist.
Die Vergütung für die Vermittlung von kapitalbildenden Lebensversicherungen wird grundsätzlich nicht durch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Bei anderen Versicherungsprodukten, insbesondere im Bereich der Sachversicherungen, können Nachhaltigkeitspräferenzen derzeit nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Vielzahl möglicher Finanzinstrumente ist es uns nicht möglich, weitergehende Informationen wie die Offenlegung der Legal Entity Numbers einzelner Produktanbieter oder Kapitalgesellschaften als Konzepteure der Finanzinstrumente im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten anzugeben.
Habt ihr weitere Fragen zum Thema Nachhaltigkeit bei der Veranlagung? Dann vereinbart gerne eine kostenlose Erstberatung per Telefon über diesen Link: Kostenlose telefonische Erstberatung mit Herbert Tiefenthaler
Lasst uns gemeinsam in eine nachhaltigere Zukunft investieren!